Infantillerie

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Kleine Kinder werden auch als Handfeuerwaffen-Munition verwendet

Infantillerie ist ein militärischer Vorgang, bei dem Kinder mit niedrigem IQ als Belagerungsgeschosse verwendet werden. Dieser Vorgang wird sogar von Amnesty International grundsätzlich unterstützt.

Etymologie

Wörtliche Bedeutung: Kinder, die aus Kanonen verschossen werden. Die Herkunft des Begriffes ist umstritten, zurückgehen dürfte er aber auf das Mittellateinische. Die erste Erwähnung einer „Infantis Artilleria“ findet sich beim Römer Sueton. Möglich ist auch, dass, wie bei Caesar im „De Bello Canis nomen est“, der berühmten autobiographischen Abhandlung darüber, wie ihn als Kind ein Hund biss, mit "Infantes tilliria" einfach doofe Kinder gemeint sind. Wörtlich spricht er hier von „Kindern die Pfeifen sind“. Jedenfalls wurden dumme Kinder seit dem frühen 1. Jahrhundert in Konflikten eingesetzt.

Es ist auch möglich, dass der Begriff von „Infantile Intelligenz“ abgeleitet ist, dessen Status den IQ der Kinder erreicht haben muss, um als Infantilleriekind zu gelten.

Geschichte

Ein Infanillerie-Kind, das auf seinen Einsatz wartet.

Der erste Bericht darüber, dass Kinder als eigentliche Wurfgeschosse eingesetzt werden, findet man bei den Puniern („[…] Und so belagerte Helopal die Stadt
und sie lagerten mit dem ganzen Heere an der Fensterbank, da kam der Hennes und sprach zu ihnen: „Lasset uns für Baal die Kinder werfen; über die Mauern der Stadt sie so zu bezwingen, […]“ und der Rat der Punier beschloss dies und es geschah so […] Und ein großes Wehklagen vernahm man vom Bürgermeister der Stätte“)

Bei der Belagerung einer Festung im 12. Jhdt. schrieb ein unbekannter Chronist: „Und suo nammeten mir aus dem Umkreise der Buorg alle Pankerten und Drottel, nammen solche nit grouß gewenn und firten sie zuo unsrigen Mangen, darauf wir solche gebunden legeten und hinuber wuorfen in die Feste darein...“

In manchen Biographien über den Dreißigjährigen Krieg findet man Berichte über den „Kinderschuss von Braunschweig“, bei dem die Schweden bei der Belagerung der Stadt (als ihnen die Munition ausging, jedoch noch reichlich Schießpulver da war) ihre Geschütze mit Kindern luden.
„Und als der Schwödt in 30ten dag for der Feste in Stellung war, war nit ein Schuß mehr im Lagern, so raubeten die Reutther der Schwödten die Kinder ringsumher und diese wurden hingeführet zum Läger, allwo sie gebundten an Händten und Fissen und genommen wordten sind; allsdann man sie bestimmte in die grossn Feldkanonen in situ gethan zu werden. Dieweil keine Kugeln von Eisen oder Stain mehr im Läger befindtlich gewesn, allso ists gekomme, dass man Braunschweig hat beschossn mit Kindtern aus Kanonen ... man zählte spaterdings 147 Knaben und 22 Mädel solche, die dies Schücksahl ereilethe.“

20 Jahrhundert

Im 20. Jhdt. hingegen wandelte sich der Begriff. Während es im 1. Weltkrieg die dümmsten Soldaten waren, die man als Sturmbattalione zusammenfasste und diese als Infantillerie bezeichnete, war, wie man aus den Unterlagen der Jahre 1936-1945 weiß, später nunmehr der Begriff Kanonenfutter damit gemeint und umfasste allerlei Arten von Soldaten und Einheiten.

Seit den 60er Jahren mit den Unabhängigkeitsbestrebungen in Afrika, im Zusammenhang mit dem Ende der Kolonialzeit, wird von der westlichen Fachpresse der Begriff Infantillerie für Kindersoldaten verwendet. 1978 beim Prozess des Schlächters von Ongomungopapepaliki, Matussi Hattagucci Handbag in Sunglassville sagte dieser aus: „When we uses childaren Soldjaas itt is notta probalem to arm them so tini persanns kannt harderly be seen in da Jungle so they are betta soldjaas man,...Infantillery is oua best weaponn against capitalist imperialissam of da west“

In seinem Entschluss ABC 12345 - 1999 A12 ließ der UN Sicherheistrat verlautbaren: „...dass es nicht rechtens noch gestattet sei, Kinder unter 16 Jahren als Infantillerie zu gebrauchen, noch diese in Armeen zum Dienst heranzuziehen...“ Auf Antrag West-Guineas wurde der Zusatz angebracht „...hiervon ausgenommen sind solche, die entweder kleiner als 110cm sind oder solche die Älter als 16 sind, jedoch Kleinwüchsig...“ Auf Druck des Internationalen Verbandes der Zwegensportarten ICODS (International Council of Dwarf Sports) unter Federführung des Deutschen Zwergenweitwurf-Verbandes DZWWV und des Irischen Leprechaun Sports Council ILSC in Zusammenarbeit mit der World Circus Association WCA, wurde im Abschlussdokument klargestellt, dass Sportarten in Zusammenhang mit Kleinwüchsigkeit und Kindern unter 12 Jahren, sowie das zur Belustigung von Publikum durchgeführte Verschießen von Personen (lebend oder tot), keinen Verstoß gegen oben genannten UN-Beschluss darstellt.

Folgen

Aus dem Entschluss ABC 12345 - 1999 A12 ergibt sich, dass es gemäß Internationalen Rechts keinen Verstoß darstellt, wenn die Autoindustrie für Crashtests lebende Kleinwüchsige oder verstorbene Personen verwendet, insofern die Möglichkeit besteht, Personen als Publikum den Tests beiwohnen zu lassen.

Amnesty International verkündete hierzu : „... Der Entschluss der Vereinten Nationen bezüglich der überbordenden Verwendung Infantillerie ist grundsätzlich zu begrüßen, jedoch stellt jegliche Einschränkung des Rechtes auf Freiwilligkeit bei der Infantillerie eine Einschränkung der Menschenrechte dar, die nicht hingenommen werden darf...“

Quellennachweise:

  • Iulius, Caesar Caius „De Bello Canis nomen est - Als der Hund mich gebissen“ dt. Übersetzung Prof. Eberhard Knackideuser Hg., Westberlin 1958
  • Quartermain, Joseph J. „Die Kriege der Punier“ London 1869
  • Feinstein, Abe HG. „Die gesammelten Kriegsberichte des 12. Jhdts, Kriege in Mitteleuropa Bd.2“ Würzburg 1927
  • Löwe, Heinrich der „Die Geschichte der Stadt Braunschweig, 1196-1906, Bd.3 der Dreissigjaehrige Krieg in Braunschweig und Umgebung“ Braunschweig 1963
  • Vara de la Serna, DR. J. G. „Die Imperialistischen Interventionen Europäischer Großmächte in den Afrikanischen Freiheitsbestrebungen“ Bukarest 1979
  • UN (Hg.), Journal of Security Heft 93 „ABC 12345 - 1999 A12 about Infatillery“
  • BGH (Hg.), „Bundesgerichtshofbeschlüsse 1999-2011, Bd. 16 Internationale Beschlüsse III, 999931212 64/3 zu UN - ABC 12345 - 1999 A12“
  • International, Amnesty „Amnesty Quarterly, Heft 4/1999, Die UN Entschliessung ABC 12345“

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