Allgemeine kapitalistische Menschenrechtserklärung

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Die ab dem Jahr 2001 allgemeingültige Fahne des Kapitalismus
Der kapitalistische Tempel. Man nennt ihn "die Börse"...

Die Allgemeine kapitalistische Menschenrechtserklärung (nicht zu verwechseln mit der "allgemeinen capitalistischen Menschrechtserklärung") wurde von der IFMK (Initiative für mehr Kapital) in Westland, auf der Dreifaltigkeitsinsel im Jahre 2000 ausgerufen. Sie ist die anerkannteste und allgemeingültigste Menschenrechtserklärung der Welt. Das Ziel dieser Erklärung besteht darin, den Erfordernissen des neuen Marktes gewachsen zu sein und sich den neuen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts zu stellen. Hier werden die Verhältnisse zwischen Staat, Unternehmen, Managern, Aktien und Arbeitnehmern neu geregelt und Menschenrechte garantiert, aber eben auch dem Leser genau beigebracht. Darum heißt es ja auch "Menschenrechtserklärung".

Inhalt

Präambel

Da die Anerkennung der angebotenen Würde und der auf dem freien Markt erwerblichen und frei veräußerlichen Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen eine Hilfe für die Gewinnmaximierung kapitalkräftiger Gesellschaften in der Welt bildet,

Da die Nichtanerkennung und Verachtung der Menschenrechte zu schlechten Aktien und schließlich zur kommunistischen Barbarei führt,

Da ein Mitglied der Generalversammlung des kapitalistischen Rates beim Verfassen dieses Textes seinen Schnitzel verschluckt, daran erstickt ist und sein Leben für diese allgemeine Menschenrechtserklärung geopfert hat,

verkündet der General der Versammlung

seine persönlichen Vorstellungen von Menschenrechten als das von allen reichen Völkern zu erreichende gemeinsame Ideal.

Artikel 1

Alles Kapital ist frei und an gleicher Würde erwirtschaftet worden.

Artikel 2

Jeder hat Anspruch auf alle in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten, ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach der Art, wie sein Vermögen angelegt ist, ob er nun in Grundbesitz, in Aktien oder in Immobilien anlegt wurde.

Artikel 3

Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person, sofern es der Mehrung des Kapitals nützlich ist.

Artikel 4

Niemand, der von Zinsen leben kann, darf in Lohnsklaverei gehalten werden. Jeder Mittellose hat dagegen das Recht, sich auf dem Menschenmarkt zu verkaufen, um dem Hungertod zu entgehen.

Artikel 5

Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden, wenn er seinen Strafzettel bezahlen kann.

Artikel 6

Jeder hat das Recht, überall als rechtsfähig anerkannt zu werden, wenn er einen guten Anwalt hat.

Artikel 7

Alle Kapitalisten sind von den Fesseln des Gesetzes entbunden und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz vor dem Gesetz.

Artikel 8

Kein Investor darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden. Es sei denn, er wird unwillkürlich festgenommen.

Artikel 9

Jeder hat bei der Feststellung seiner Rechte und Pflichten sowie bei einer gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Beschuldigung in voller Gleichheit Anspruch auf die Chance, den Richter zu bestechen.

Artikel 10

Jeder Unternehmer hat das Recht auf einen glänzenden Ruf. Kein Journalist oder Hobbyschnüffler darf ihm ins Handwerk pfuschen.

Artikel 11

1. Jeder Reiche hat das Recht, sich von jeglicher Haft oder Gefangenschaft freizukaufen.

2. Jeder Andere hat das Recht, sich innerhalb seines Käfigs frei zu bewegen.

Artikel 12

1. Jeder Kapitalist hat das Recht, vor Verfolgungen der Steuerbehörden in Steueroasen Asyl zu suchen und zu genießen.

2. Dieses Recht kann nicht in Anspruch genommen werden, wenn der Flüchtling ein Kommunist ist oder einfach zu wenig Geld hat.

Artikel 13

Niemand darf gezwungen werden, einer Gewerkschaft anzugehören.

Artikel 14

Der Wille des Kapitals bildet die Grundlage für die Autorität der öffentlichen Gewalt; dieser Wille muss durch regelmäßige, unverfälschte, allgemeine und gleiche Lobbyarbeit mit geheimer Kontaktaufnahme zum Ausdruck kommen.

Artikel 15

Jedes Unternehmen hat als Mitglied der Gesellschaft bei drohender Pleite das Recht auf staatliche Rettungsgelder in Milliardenhöhe und Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit sowie ohne Berücksichtigung der tatsächlich vorhandenen Mittel jenes Staates in den Genuss der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen, die für seine Produktivität und die freie Bereicherung der Manager unentbehrlich sind.

Artikel 16

1. Jeder hat das Recht auf unbezahlte Praktika. Jeder hat das Recht, Studiengebühren zu bezahlen.

2. Jedes Unternehmen hat das Recht auf gleichen Profit für gleiche Investitionssummen.

3. Jedes Mitglied des oberen Vorstandes eines Konzerns hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, damit er sich mit seiner Familie eine romantische Kreuzfahrt durch das Sonnensystem leisten kann.

4. Jeder Unternehmer hat das Recht, zum Schutze seiner Interessen Unternehmensverbände zu bilden.

5. Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, sich zum Schutze seiner Interessen bei seinem Vorgesetzten einzuschleimen und gegebenenfalls seine gleichrangigen und untergebenen Kollegen zu denunzieren.

6. Jeder hat das Recht, seinen Lohn durch sexuelle Gefälligkeiten dem Vorstand gegenüber aufzubessern.

7. Jeder hat das Recht, mit einem Arbeitslos sein Glück zu versuchen.

Artikel 17

Jeder Manager hat das Recht auf eine Extraprämie, wenn er das Unternehmen gegen die Wand gefahren hat.

Artikel 18

Jeder hat das Recht, eine Schule zu besuchen, wenn seine Eltern das Schulgeld entrichten können.

Artikel 19

Diese Rechte und Freiheiten dürfen in keinem Fall im Widerspruch zu den Zielen und Grundsätzen des Kapitalismus ausgeübt werden.

Artikel 20

Keine Bestimmung dieser Erklärung darf dahin ausgelegt werden, dass sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu begehen, welche irgendeine Ergänzung der in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten zugunsten kapitalschwacher Menschen zum Ziel hat.

Artikel 21

Gewerkschaften sind grundsätzlich verboten.


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