Kiffermusik
Kiffermusik® ist ein eingetragenes Warenzeichen der Firma Halliburton Industries. Auch: Kifferlied®, Kiffermucke®
Voraussetzung
- Damit Musik als Kiffermusik® bezeichnet werden darf, darf sie den Halluzinogenwert (HZW) des Stoffes, den die Musiker beim Aufnehmen dieser Musik zu sich genommen haben, nur um höchstens 20% unterschreiten. Dieses Effizienzkriterium ist äußerst sensibel zu handhaben, da sonst harte Strafen wegen Rechtsverletzungen folgen könnten.
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- Beispielrechnung: Bob Marley nahm sein Lied No woman no cry unter dem Einfluss mehrerer Joints auf (HZW=89), und die Wirkung dieses Liedes ist mit dem HZW 83 beziffert. Somit kann No woman no cry als Kifferlied® bezeichnet werden.
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- Udo Lindenberg war bei jeder Aufnahme, egal welches Lied, total blau (HZW=63), allerdings tendiert der Wert seiner Lieder gegen 0. Somit zählt Lindenbergs Werk nicht zur Kiffermusik®.
Der Begriff in der Öffentlichkeit
Aus Gründen politischer Korrektheit fällt dieses Wort nur sehr selten im öffentlichen Diskurs. Man verwendet an dessen Stelle lieber das neutralere Reggae oder auch Ska.