Kiffermusik

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Kiffermusik® ist ein eingetragenes Warenzeichen der Firma Halliburton Industries. Auch: Kifferlied®, Kiffermucke®

Voraussetzung

- Damit Musik als Kiffermusik® bezeichnet werden darf, darf sie den Halluzinogenwert (HZW) des Stoffes, den die Musiker beim Aufnehmen dieser Musik zu sich genommen haben, nur um höchstens 20% unterschreiten. Dieses Effizienzkriterium ist äußerst sensibel zu handhaben, da sonst harte Strafen wegen Rechtsverletzungen folgen könnten.
+ - Beispielrechnung: Bob Marley nahm sein Lied No woman no cry unter dem Einfluss mehrerer Joints auf (HZW=89), und die Wirkung dieses Liedes ist mit dem HZW 83 beziffert. Somit kann No woman no cry als Kifferlied® bezeichnet werden.
+ - Udo Lindenberg war bei jeder Aufnahme, egal welches Lied, total blau (HZW=63), allerdings tendiert der Wert seiner Lieder gegen 0. Somit zählt Lindenbergs Werk nicht zur Kiffermusik®.

Der Begriff in der Öffentlichkeit

Aus Gründen politischer Korrektheit fällt dieses Wort nur sehr selten im öffentlichen Diskurs. Man verwendet an dessen Stelle lieber das neutralere Reggae oder auch Ska.


Linktipps: Faditiva und 3DPresso