Rind­fleisch­eti­ket­tie­rungs­über­wa­chungs­auf­ga­ben­über­tra­gungs­ge­setz

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Ein falschetikettiertes Rind außer Rand und Band

Das Rind­fleisch­eti­ket­tie­rungs­über­wa­chungs­auf­ga­ben­über­tra­gungs­ge­setz, auch Rinder­eti­ket­tie­rungs­über­wa­chungs­auf­ga­ben­über­tra­gungs­ge­setz, ist ein schönes Wort und gleichwohl neben dem Grundgesetz eines der wichtigsten deutschen Gesetze seit der Wendezeit gewesen. Es hatte seine kurze aber kräftige Blüte im Mecklenburg-Vorpommern der 1990er Jahre, als die Zahl der dort lebenden Menschen die Zahl der Rindviecher zum ersten mal unterschritt. Ein paar besonders findige von ihnen saßen damals im Landtag und versuchten, mit diesem Gesetz die unruhige und intolerante Grundstimmung Mecklenburg-Vorpommerns in den frühen 90ern abzufangen oder wenigstens zu dämpfen, wenn nicht auf den Punkt zu garen. Ausgang war die Klage einer Milchkuh aus Parchim, die sich über die tierunwürdige Ausdrucksweise ihres Milchbauern vor dem Mecklenburger Arbeitsgericht beschwert hatte, der ihr beim Lassen ihrer Notdurft auf der Transportrampe vor den Kopf schleuderte: Du bist schon ‘‘eine Marke‘‘. Daraus entsponn sich in der Gegend um Neu Schwerin eine Debatte um eine normgerechte Registrierung von Rindern, die Formalitäten der bovistischen Bürokratie mit sozialer Gerechtigkeit und letztlich auch christlichen Werten verbinden sollte. Damals gab es ordentlich Beaf, die ganzen Akten, die der Fall produzierte passen auf keine Kuhhaut.

Zur Situation der Rinder­etikettierung vor dem Rinder­eti­ket­tie­rungs­über­wa­chungs­auf­ga­ben­übertragungsgesetz

Unsicherheit, Angst, Gewalt, Mecklenburgs Straßen waren nicht mehr sicher.

Nachlässigkeit bei der Aufgabenübertragung der Normprüfung in der Rinder­eti­kettierung führte Anfang der 90er zu einem großen Individualismus in der Etikettierungsszene, chinesische Investoren boten Weichmacheretiketten mit schlecht nachgeahmten Times New Roman-fonts, ältere Milchbauern schworen auf Holzschilder, auf denen auch irrelevante Informationen wie „Hallo ich bin Lisa“ oder „Wer das liest ist doof“ vermerkt waren. Oft gingen ältere Kühe durch die Last der Schilder zu Grunde, nicht selten fanden Bauern ihre Leitkuh stranguliert an einem nahen Apfelbaum, weil die von der ihrer Traglast genervten Restrindbestände das endlose Glockengebimmel nicht mehr ausgehalten haben.

Ausgebrochene Rinder belagern Stralsund

Die Folge dieser Misswirtschaft waren nicht nur Haltungsschäden und bekannte Volkskrankheiten wie der Beinscheibenvorfall oder die Wirbelsäulenschiefstellung beim sog. Hängebauchrind sondern auch chaotische Zustände mit fatalen Konsequenzen für Leib und Leben, bis hin zu psychischen Störungen. Immer wieder kam es vor, dass Bauern zwar bis zur 11789. Kuh alles richtig gemacht hatten, aber bei der 11800. Kuh eine Marke zweimal vergaben. Durch die Unwiderruflichkeit der Normplombierung konnte diese Doppelvergabe nicht rückgängig gemacht werden, sodass manche Bauern eine Phantomkuh am Mecklenburgischen Rinderministerium vorbeischmuggeln mussten oder, wenn sie keine Strafe kassieren wollten, den Weg der Notschlachtung wählten.

Die oftmals langen, bis zu 24 Stellen reichenden Nummern und die durch Falschetikettierung verursachten Gebrechen machten viele Rinder depressiv. Sinnlosigkeit, Anonymität, die Auflösung des Selbst bestimmten den Alltag. Auf den Koppeln bildeten sich Selbsthilfegruppen, manche ans Rollbrett gefesselte Kuh wurde ihres Lebens nicht mehr froh und rollte über sanfte Abhänge hinunter in einen der vielen Mecklenburger Seen. Den Mecklenburger Fischern rissen die Netze vom Kuhfang und immer mehr verhaltensauffällige Tiere machten die Straßen unsicher. Kuhgangs lungerten an Bushaltestellen rum und bespritzten Grundschüler auf dem Heimweg mit unpasteurisierter Frischmilch, einige Tiere gruben sich mit dem Kopf in der Erde ein und verendeten. In Rostock-Lichtenhagen steckten mehrere braune Rindviecher Wohnblöcke in Brand.

Umfang und Sujet des Gesetzes

Das Rinder­eti­ket­tie­rungs­über­wa­chungs­auf­ga­ben­übertragungsgesetz­ ist ein Zusatzgesetz zum Rinder­eti­ket­tie­rungs­gesetz von 1987, um grobe Missstände der Rinder­eti­ket­tie­rung zu beseitigen und die allgemeine Nasenpopelei in der Rinderbürokratie zu heben. Zunächst in das Mecklenburgische Gesetzblatt eingerückt, stand das Rinder­eti­ket­tie­rungs­über­wa­chungs­auf­ga­ben­übertragungsgesetz für ein ganzes Maßnahmenbündel der Reformierung der Etikettierung der Rinder der Weiden des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Das Ziel war, bis zum Jahr 1999 alle Rinder- und Rindfleischetiketten nach einer DIN-Norm zu überprüfen, einzuziehen und auszugeben, um die Rinder einem ordentlichen, sozial gerechten Paginierungssystem zuzuführen, das ihnen nicht mehr das Gefühl gibt, nur eine Nummer zu sein. Die Kühe sollten sich wieder mit ihrer Kennzeichnung identifizieren, die Rinder­eti­kriminalität sollte rückläufig werden. Nach Erreichen dieses Ziels sollte es nötig werden, die Aufgaben zur Rinder­eti­ket­tie­rung bis zum nächsten Missstand an bestimmte Normprüfstellen, unabhängige Institute und einen Mann aus Greifswald namens Fridolin abzuschieben, zu übertragen und von sich zu weisen.

Ein Rinderettikettierungsprüfungsaufgabenübertragungs-
überwachungshäuschen

Zur Vorbeugung von Borderline-Rindern wurden in einer Zusatzvereinbarung die Etiketten genormt und zur Normüberwachung dieser Norm ein System eingerichtet, dass die Übertragung einer Normprüfung ermöglichte, wenn der Normprüfer zu viel zu tun, wenig zu tun oder einfach keine Lust hatte, Rinderetiketten zu prüfen. Dazu wurden zunächst Koppelhäuschen und Weideschlagbäume durch die Rinderettikettierungprüfungsaufgabenübertragungsüberwachungshäuschenbaukommission für das Land Mecklenburg-Vorpommern kurz REPAÜÜHKfdMV errichtet, die nach Bedarf mit Rinderettikettierungsprüfungsaufgabenübertragungsüberwachungshäuschen bestanden wurden, in dem ein Rinderetikettierungprüfungsaufgabenübertragungsbeamter saß, der einmal am Tag die etikettierten Rinderpässe prüfte und dann nach einer eigenen Richtlinie Solitär spielte oder mit seinen Bekannten telefonierte. Für die Rinder verminderte diese Übergangsregelung den Stress der Ungewissheit durch falsche Etikettierung und verminderte das Sicherheitsproblem bei störrischen oder bockigen Rindern, ebenso wie das Problem der hybriden Rinderböcke, Bastarde, die liebestolle Streifzug über den Bauernhof gezeugt hatten.

Normrind 107-15 mit Musterkuhwand zur Etikettanbringung

Im eigentlichen Entwurf wurden Aussehen und Prüfungskennzeichen von Rinder- und Rindfleischetiketten festgelegt, die über das Rinderetikettierungsgesetz noch nicht hinreichend genormt waren. Das Etikett bestand demnach aus einem in Landesfarben eingebläuten 115,578x125,34 mm großen Hartplastikschild aus eingeschmolzenen chinesischen Kleiderspenden und einer gelben Aufschrift im nonserifären Quadratkapitälchen-Normstil. Die biometrische Anordnung der Nummer sollte den direkten Vergleich mit dem Brandzeichen ermöglich, zusätzlich wurden von jedem Rind mit einem Kartoffelstempel Hufabdrücke genommen. Auf der Rückseite sollte sich ein Strichcode befinden, aus dem Name, Alter, Gewicht, Adresse, Hufgröße, Behaglichkeit, Einkommenssteuernachweise der letzten zehn Jahre, Konfession, Familienstand, Borstenlänge, Fleckenzahl, Haarfarbe, Stimmfarbe und gegebenenfalls Euterdurchmesser des Rinds bis auf die vierte Stelle hinter dem Komma vermerkt werden sollten.

Modernes Maßnahmenüberwachungsmobil mit allen technischen Schikanen.

Die Überprüfung der Etiketten übernahm ein Maßnahmenexekutionslakai (kurz: MELk), der nach der Eingangskontrolle pro Kuh von der Überprüfungsaufgabenüberwachungsstelle einen Anruf erhielt, auf den er in ein vom Land bezahltes Maßnahmenüberwachungsmobil stieg und auf der Weide von Rind zu Rind fuhr, um sich Etiketten zeigen zu lassen, Interviews zu führen und Stimmungsberichte zu schreiben. Dabei achtete er auf die Ausrichtung der Etiketten auf 57,8° in südöstliche Richtung, auf den indischen Taj Mahal, die Kondensationsdichte des Morgentaus auf der glatten Schildoberfläche und die Freiheit der lebenswichtigen Informationsstrichcodes sowie auf Etikettenbeschmutzung durch Kuhschubsen auf schlammfeuchten Wiesen. Gleichzeitig führte er kurze Gesundheitschecks durch, prüfte die Normfladierung und den moschusartigen Fellduft des Rinds mit einem Olf-Meter.

Das Gesamtziel des Gesetzes war bis zur Übertragung der Aufgaben an mittellose, unverantwortliche Institutionen erreicht mit der totalen Pflege und Vollüberwachung der Rinder von der Kuhvagina bis zum ersten Biss des Endverbrauchers in das gebratene T-Bone Steak. Mit einem Dekret von 2003 wurde die Reboviliasierung der Kuh verkündet, bevor die Aufgabenüberwachungsübertragung griff, die schließlich 2013 durch ein neues Etikettenüberwachungsmaßnahmenbündel ersetzt wurde, als wieder eine Kuh in einem Schweriner Schlachthaus eskalierte und sich durch einen Furz in den Gasbrenner selbst in Brand steckte.

Rinderettikettierungsstempelnormprüfstelle

Die Rinderettikettierungsnormprüfstelle wurde eingerichtet, um die Normen der Rindetikettierung zu prüfen. Ein zweihundertköpfiges Kompetenzteam aus unabhängigen Prüfern sollte hier die Eichung der Quadratkapitälchen nonserifen-konformer Etikettierungsschriftstile, abgenommen nach der DIN Norm 4051 im Eurostil prüfen und wenn nötig, Schriftabstände und Einzüge normen oder eine aktenkundige Kompetenz benennen, die befähigt wäre, eine Normung zu übertragen. Zentrierte Rinderetiketten wurden zur Erleichterung des Geschäftsgangs als unzulässig erachtet und die entsprechende Fehletikettierungsware im Dismebrationsmesser-Verendungsbetrieb vom Leben zum Tode geführt. Der jährlich stattfindende Rinder-TÜV zur Abgasbelastungsprüfung vom Feinrind sollte mit der Prüfstelle gemeinsam eine Aufgabenübertragung vornehmen und fehletikettierte Ware aus dem Verkehr ziehen oder in eine nahe Schlucht treiben.

Die Arbeit der Normprüfstelle wurde mit der Aufgabenübertragung 2005 eingestellt. Seitdem lebt die Etikettierungsnormierungsüberwachung von ziellosen Kompetenzzuweisungen, die über Anträge an immer fernere Instanzen vergeben werden können, wozu eine eigene Kompetenzzuweisungsantragsdruckbehörde eingerichtet wurde, die einen von Steuergeldern finanzierten Kompetenzzuweisungsantragsdrucker angeschafft hat, der vom 8. März bis zum 12. Dezember 2008 in Betrieb war, 28.650 Anträge ausgestellt hat und dann durch exzessive Gesäßvervielfältigung im Rahmen einer Jahresendbelegschaftszusammenkunft seinen Dienst aufgab. Seitdem werden die Übertragungsformulare mündlich ausgestellt. Die Behörde existiert noch.

Verstöße

Ein Etikettenschwindler in einer Rinderherde (nur bei genauem Hinsehen erkennbar)

Besonders in der Anfangszeit kam es immer wieder vor, dass Bauern im Umgang mit den neuen Maßnahmen ihre Etikette vergaßen. Zur Erleichterung der Aufrechterhaltung aller Etikettensysteme konnten sie für jedes Rind einen Etikettierungsnachbearbeitungsantrag stellen, der die Anerkennung der Ursprungsetiketten zur Folge haben konnte, allerdings nur, wenn die Rinder nach RkReÜAÜG M-V § 256,3 ihre Mitarbeit und ihren Eingliederungswillen bekannt gaben.

Alle anderen Etiketten wurden der Übersichtlichkeit halber überetikettiert und mit einem Hinweisetikett zur Etikettüberprüfung versehen. Viele Rinder mussten in der Folge mit Disziplinarmaßnahmen rechnen, weil sie den Sinn der Übergangsetiketten in Frage stellten und sich vor dem Etikettierer so lange im Kreis drehten, bis sie einen Etikettenschwindel verursachten. Viele hatten gehört, dass die Etikettencodes direkt an entsprechende Schuster und Schlachter in Qualitätsklassen auktioniert wurden und waren untröstlich über die Missachtung ihrer Integrität als Rind.

Das Land drohte darauf mit Entzug der Weiderechte, Sozialstunden zum Maulwurfhügelauslecken a x Tagessätzen je nach Weideertagswerth der Kuh oder bis zu drei Tagen Einzelstall ohne Tageslicht oder Melken. Die Bauern hatten für das Vergehen ihrer Rinder Geldstrafen bis zu 8000 Euro pro Einheit zu entrichten. Einige trieb das in den finanziellen Ruin, andere wurden über der vertraglichen Regelung mit den neuen Etikettenprüfungsüberwachungsbeamten auf ihrem Hof wahnsinnig und brannten auf einem Bullen reitend nach Ungarn durch, wo sie sich eine neue Identität als Holzkohleoligarchen aufbauten.

Auch Hygieneverstöße ließen sich mit dem neuen Etikett schneller ahnden.

Eine kleine Gruppe von Ex-Kontrolleuren, die durch das Gesetz arbeitslos wurden, versuchte im Jahre 1994 die Neuetikettierungsprüfung zu boykottieren, indem sie mit einer Schaddiskette den Mecklenburg-Vorpommerschen Melkrechner infiltrierte und in der zur Überetikettierung abgestellten Datei den Viertelgeviertstrich gegen einen weichen Trennstrich ersetzte, ohne Rücksicht darauf, ob wirklich ein Absatz im zu trennenden Namen entstand. Dieser Frevel war einem Rinderetikettierungprüfungsaufgabenübertragungsbeamten aus Stralsund beim zufälligen Zerbrechen eines Schildes an der Sollbruchstelle der Nummerngrenze aufgefallen und führte zu einer umgehenden, überteuerten Rückrufaktion in deren Zuge die bereits falschetikettierten Rinder eingezogen und vernichtet werden mussten. Die verhafteten Kontrolleure sollten zunächst nach Landesrecht gerichtet werden, die vom Mecklenburgischen Staatsanwalt in Antrag gestellten Leibstrafen wurden aber vor dem Bundesgerichtshof nicht gewährt. Immerhin konnte das Landwirtschaftsministerium die Missetäter als Strafarbeiter zum Cholesterinabbau in die Butterberge der EU schicken.

Nach der neuen Etikettierung war die Unversehrtheit der Etiketten sowohl während des Prüfgangs als auch im Weidezustand des Rindes das wichtigste. Abweichende, rabiate Methoden, etwa dass Bauern abgefallene Etiketten beim Wiederanbringen mit einem Nagel auf dem Kopf des Rindes falsch positionierten waren und sind nach wie vor strafbar. Selbst Nachlässigkeiten durch Umwelteinflüsse, z.B. die Vernichtung der Etiketten durch Blitzschlag kann zu einem Ordnungsgeld führen. Schlimmer ist natürlich die moralische Schuld.

Kritik

Kuh mit Zugvogelschaden.

Der Verband der mecklenburgischen Milchbauern ging mit Härte gegen den Entwurf vor, mit dem Argument, dass die Rinder, für den jeweiligen Etikettierungsantrag nicht selbst gefragt wurden. Viele Rinder zeigten sich mit der neuen Situation überfordert und stießen beim Ausfüllen der Anträge auf große Hürden. Die geforderten Nachweise über die Kosten der Unterkunft konnten z.B. Milchkühe in Großbetrieben nicht ohne weiteres beibringen, zumal ja für jede Kuh noch unterschiedliche Gelder wie Grummetzins, Fladenpfennig oder Gänsegeld individuell verrechnet und über die Lagerbücher in die Geschäftsbilanz eingetragen wurden, deren notarielle Beglaubigung im Nachhinein nicht mehr individuell zu prüfen war, außer man hätte ein Gesetz zur Übertragung dieser Prüfung an die Registrierungsstempeleichstellen (nicht zu verwechseln mit der Rinderettikettierungsstempelnormprüfstelle) erlassen.

Weiterhin kam Kritik von Tierschutzorganisationen, die die hautunfreundlichen Klebemittel der Rinderetiketten bemängelten. Da umweltfreundliche und hautverträgliche Kleber zur damaligen Zeit auf der Seitenkuhwand keinen Halt boten, dachte man eine Weile lang über eine Rinderlaminierung nach, ließ dann aber von der Idee ab, als die ersten Rinder in Plastikfolie leblos auf der Weide lagen. Auch die Verlagerung der Etiketten auf Ohren und Kopfregion war nicht optimal, weil sich in den Rinderohren und den hängenden Schildern Zugvögel und kleine Tiere verfingen, die der Bauer Abends mühsam aus dem Kuhfell knoten musste. Eine umweltfreundliche Form der Rinderetikettierung ist bis heute nicht gefunden, das mecklenburgische Landwirtschaftsministerium entschloss sich daher, die Frage wie jede brisante Umweltfrage zu behandeln: ergebnislose Debatten darüber unterstützen, damit man mehr Zeit dafür hat, unverändert fortzufahren.

Inderetikettierungsüberwachungsaufgabenübertragungsgesetz

Inder mit ausgelaufenem Strichcode

Nicht zu verwechseln ist das Rinder­eti­ket­tie­rungs­über­wa­chungs­auf­ga­ben­übertragungsgesetz mit dem Inderetikettierungsüberwachungsaufgabenübertragungsgesetz, einem Gesetz, das die Greencard für fernöstliche Zuwanderer ablöst und im bayerischen Sozialsystem der brandmarkenden Kennzeichnung von Asylflüchtlingen dient, nachdem die EU den mobilen Pranger für bayerische Dorfstraßen nicht genehmigt hat. Das Gesetz ist momentan das fortschrittlichste, um die aufkeimende Fremdenfeindlichkeit mit der Bekämpfung des Fachkräftemangels in Einklang zu bringen, weil immer weniger Fachkräfte aus den umliegenden Staaten nach Bayern fahren wollen, zumindest nicht mit dem Auto.

Gleichwohl enthält auch das Inderetikettierungsüberwachungsaufgabenübertragungsgesetz die Klausel, dass sich nach einigen Jahren die Behörden die Integrationsarbeit für ausländische Fachkräfte gegenseitig zuschieben können, ohne Zuständigkeiten aufnehmen zu müssen. Das wird logischerweise aber erst passieren, wenn die Inder hier vollständig kulturell assimiliert sind, also wenn sie zuhause deutsch sprechen. Man will ja schließlich keine heilige Kuh schlachten.

Siehe auch

Donaudampfschifffahrtselektrizitätshauptbetriebwerksbeamtengesellschaftsmanager


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