Datei Diskussion:HitleralsChaplin.jpg

Aus Stupidedia, der sinnfreien Enzyklopädie!
Wechseln zu: Navigation, Suche
  • Da bei diesem Bild die Quelle und Lizenz unbekannt ist, würde ich dieses Bild vorschlagen: http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/5/5a/Dictator_charlie3.jpg --Belarusfan (Diskussion) 15:13, 15. Feb. 2014 (CET)
  • Die Ausschnitte aus Der Große Diktator sind aber nur in den USA Public Domain, soweit ich das erkenne: Unless its author has been dead for several years, it is copyrighted in jurisdictions that do not apply the rule of the shorter term for US works, such as [...] Germany (70 p.m.a.), [...] Switzerland (70 p.m.a.), and other countries with individual treaties. Das Originalbild gibt es übrigens auch auf dem Commons. — M.PG. - VolxAufKläranlage 15:48, 15. Feb. 2014 (CET)
  • Der Urheber muss spätestens am 15.02.1944 gestorben sein, sonst ist das Ding hier unerlaubt.   —   Phorgo   @     —   16:16, 15. Feb. 2014 (CET)
  • Und wer soll der Urheber sein? Charlie Chaplin oder derjenige der den Screenshot gemacht hat?--Belarusfan (Diskussion) 17:12, 15. Feb. 2014 (CET)
  • Gute Frage. Vermutlich die Filmfirma als Ganzes, die wird zumindest die Rechte innehaben.   —   Phorgo   @     —   17:15, 15. Feb. 2014 (CET)
  • Soweit ich das sehe, hat TIR das vor einiger Zeit noch anders bewertet, entscheidend ist nämlich, wo der Rechteinhaber publiziert hat und das Recht dieses Landes weist das Bild dann entsprechend als PD aus. Die Diskussion dazu gab es, glaube ich, auf dieser Dateidiskussionsseite auf die ich persönlich aber nicht zugreifen kann, denn ausgerechnet hier kommt der gute Error 521 (wie bei vielen Seiten mittlerweile). Jedenfalls darf auch dieses deutlich jrüngere Bild Woodys hier nur stehen, weil es eben dem amerikanischen Recht nach PD gewertet wird und daher trotz etwas anderen Schutzbestimmungen in Deutschland auch hier gültig ist. — BurschenmannEr.png -- Was tust du? Was hast du getan? 19:41, 15. Feb. 2014 (CET)
  • Auf den Commons steht ziemlich eindeutig, dass das Bild in Österreich nicht verwendet werden darf, solange der Urheber nicht seit mindestens 70 Jahren tot ist. Das kann man ruhig glauben. Da ich T_I_Rs Kompetenz aber auch nicht anzweifle, würde ich das gerne vorher mit ihm geklärt haben.   —   Phorgo   @     —   20:01, 15. Feb. 2014 (CET)
  • Mhm...das steht in den Lizenzbestimmungen, nicht bei Commons. Aber meinetwegen. Das Woodybild war in dieser Beziehung jedenfalls erstmal deutlich. — BurschenmannEr.png -- Was tust du? Was hast du getan? 20:35, 15. Feb. 2014 (CET)
  • Okay, Zitat von der Beschreibungsseite der Datei auf den Commons: „Dieses Werk ist in den Vereinigte Staaten gemeinfrei, weil es in den Vereinigten Staaten zwischen 1923 und 1977, einschließlich, ohne Copyright-Vermerk veröffentlicht wurde. Sofern der Autor nicht schon eine hinreichende Zeit tot ist, ist es in den Ländern oder Gebieten, die den Schutzfristenvergleich nicht anwenden, wie Kanada (50 pma), China (50 pma, nicht Hongkong oder Macao), Deutschland (70 pma), Mexiko (100 pma), Schweiz (70 pma), urheberrechtlich geschützt. Siehe diese Seite für weitere Erläuterungen.“ Weiter unten steht: „Sofern der Urheber dieses Werkes nicht mindestens 70 Jahre tot ist, ist das Werk in Deutschland, Österreich und der Schweiz – außer es greifen andere Regelungen – urheberrechtlich geschützt, da der Schutzfristenvergleich nicht angewendet wird. Daher darf diese Datei in der deutschsprachigen Wikipedia möglicherweise nicht verwendet werden. […]“ Das hat mit den jeweiligen Lizenzbestimmungen der einzelnen Wikis nichts zu tun. Wenn auf Stupidedia:Lizenzen steht, dass es erlaubt ist, kann davon ausgegangen werden, dass diese Information falsch ist, denn die auf Commons werden es mit Sicherheit besser wissen. Die haben nicht nur primär damit zu tun, es sind auch wesentlich mehr Leute und vor allem machen da auch studierte Juristen mit. Was das angeht kann ich T_I_Rs Entscheidung auch nicht nachvollziehen, aber das werden wir klären. Mir ist jedenfalls völlig neu, dass Bilder ohne explizite Lizenzangabe nach den Richtlinien des Veröffentlichungslandes behandelt werden müssen und nicht jeweils nach lokalen Gesetzen.   —   Phorgo   @     —   20:44, 15. Feb. 2014 (CET)
  • Du, das musst du mir nicht sagen, ich war da sowieso skeptisch in dieser Frage. Allerdings ist das eine Grauzone, auch wenn da steht, dass der Schutzfristenvergleich nicht auf Commons greift (kann mich düster erinnern, auch mal irgendwo da gelesen zu haben, wieso nicht und, dass das früher anders war). Es muss nicht heißen, dass Commons immer Recht hat, weil es auf Commons studierte Juristen gibt und bisher ist es hier eben so entschieden oder wenigstens gehandhabt worden (nicht zum ersten mal). Fakt ist, dass die Freigabe des Bildes strittig ist und, dass wir einige solche Bilder hier haben, die unter diesen Bestimmungen stehen und, dass es natürlich schade wäre, die alle löschen zu müssen, wenn sich diese Bestimmungen auf Commons auch hier als verbindlich herausstellen. — BurschenmannEr.png -- Was tust du? Was hast du getan? 21:00, 15. Feb. 2014 (CET)
  • Ich habe nie behauptet, dass die Commons immer Recht haben. Aber die Stupi auch nicht. Und ich würde im Zweifelsfall dazu neigen, mich an den Commons zu orientieren, aus oben genannten Gründen. Commons sind sowieso amerikanisch, dort gelten amerikanische Gesetze. Da das Projekt selbst aber international aktiv ist, werden dort auch die lokalen Gesetze berücksichtigt, weshalb es dort z. B. keine Fair-Use-Dateien geben darf. Die Bestimmungen, die die Commons-Leute selbst aufgestellt haben, sind für die Stupi natürlich nicht verbindlich. Die österreichischen, an die sich die Commons aufgrund ihrer Internationalität freiwillig halten bzw. diese entsprechend notieren, sind es jedoch. Wenn da also steht, eine Datei darf in Österreich nicht verwendet werden, dann ist das für die Stupi verbindlich, natürlich unter der Voraussetzung, dass diese Information korrekt ist. Da bisher nur T_I_Rs Interpretation dagegen spricht, würde ich das gerne mit ihm klären.   —   Phorgo   @     —   21:39, 15. Feb. 2014 (CET)
  • Ich will nicht ausschließen, dass ich mit meiner Meinung falsch liege. MMn kommt es nach wie vor darauf an, wo das Werk entstanden ist. Sonst könnte ja Tuvalu sagen: bei uns gibt es kein PD, und dann käme das Werk auch nach 10000 Jahren nicht in die weltweite Gemeinfreiheit. Es mag sein, dass das in Einzelfällen anders entschieden wurde - aber jede andere Regelung widerspricht meinem Rechtsverständnis und dem Sinn der Jahresfrist bei Gemeinfreiheit. Ich würde das Bild auch auf der Stupi bedenkenlos unter PD stellen. — Karnet TIR.svg - D-Stern.svg-> Sprachbox 08:58, 17. Feb. 2014 (CET)
  • Ich seh das ähnlich und glaube auch nicht, dass sich da jemand beschwert. Dennoch hätte ich es nicht unter PD gestellt, dafür ist mir der Hinweis auf den Commons zu deutlich. Machen wir es halt wie in deiner Grauzone: Ich würd sowas nicht hochladen, aber ignorieren, wenn es jemand anders tut.   —   Phorgo   @     —   09:03, 17. Feb. 2014 (CET)
  • Jo — Karnet TIR.svg - D-Stern.svg-> Sprachbox 09:48, 17. Feb. 2014 (CET)

  • Heißt also im Klartext: lange Diskussion, kurzer Sinn, es ist eine Grauzone und wenn man diese speziellen Bilder aus den USA mit der nach dortigem Recht abgelaufenen Schutzfrist hochlädt, dann auf eigene Verantwortung. Fürs nächste mal. — BurschenmannEr.png -- Was tust du? Was hast du getan? 19:12, 17. Feb. 2014 (CET)

Linktipps: Faditiva und 3DPresso