Gips: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Verurteilte wird an einen [[Stuhl]] gebunden, während die Folterknechte in einem [[Eimer]] etwas Gips mit [[Wasser]] verdünnen. Dieses Gemisch wird nun langsam auf einen Verband, der um den [[Arm]] des Verurteilten gebunden wurde, aufgetragen. Nach einiger Zeit ist das Gemisch getrocknet und sitzt fest am Arm. Unter den Verband wurde vorher noch Juckpulver gestreut, damit die Wirkung erhöht wird. In 90[[%]] der Fälle ist schon nach wenigen Tagen zu bemerken, das der Verurteilte anormale Verhaltensmuster aufweist.
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Der Verurteilte wird an einen [[Stuhl]] gebunden, während die Folterknechte in einem [[Eimer]] etwas Gips mit [[Wasser]] verdünnen. Dieses Gemisch wird nun langsam auf einen Verband, der um den [[Fuß]] des Verurteilten gebunden wurde, aufgetragen. Nach einiger Zeit ist das Gemisch getrocknet und sitzt fest am Fuß. Unter den Verband wurde vorher noch Juckpulver gestreut, damit die Wirkung erhöht wird. In 90[[%]] der Fälle ist schon nach wenigen Tagen zu bemerken, das der Verurteilte anormale Verhaltensmuster aufweist.
  
 
Dieses Folterinstrument muss der Verurteilte [[woche]]nlang tragen- nur die wenigsten überstehen das.
 
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Aktuelle Version vom 19. Oktober 2014, 22:47 Uhr

Ein Gips ist ein Folterinstrument, welches dazu dient, einen Menschen durch wiederholtes Reizen der Nerven in den sicheren Wahnsinn zu treiben.

Geschichte

Schon in den Folterkammern des Mittelalters war diese Methode eine der meist genutzten, da sie in 90% der Fälle langsam und qualvoll in den Wahnsinn treibt. So schrieb schon 1487 der Folterknecht Hainrich von Pain in einem Aufsatz über den Gips:

"Der Gips (...) ist ganz sicherlich ein geradezu abscheulich Gerädt (...) um einen Verurteilten zu verhören (...), da der entstehend Juckreiz (...) jeden über kurz oder lang (...) in den sicherlichen Wahnsinn treibet."

Seit 1948 ist der Gips in Deutschland offiziell als Folterinstrument verboten, allerdings darf er immer noch zur Heilung von gebrochenen Gliedern eingesetzt werden, was natürlich von als Ärzten getarnten Folterknechten eifrig eingesetzt wird- es lebe die Logik des deutschen Rechtssystems.

Ablauf der Folter

Der Verurteilte wird an einen Stuhl gebunden, während die Folterknechte in einem Eimer etwas Gips mit Wasser verdünnen. Dieses Gemisch wird nun langsam auf einen Verband, der um den Fuß des Verurteilten gebunden wurde, aufgetragen. Nach einiger Zeit ist das Gemisch getrocknet und sitzt fest am Fuß. Unter den Verband wurde vorher noch Juckpulver gestreut, damit die Wirkung erhöht wird. In 90% der Fälle ist schon nach wenigen Tagen zu bemerken, das der Verurteilte anormale Verhaltensmuster aufweist.

Dieses Folterinstrument muss der Verurteilte wochenlang tragen- nur die wenigsten überstehen das.


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