Haftpflichtversicherung

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Vorlage:Sternstart Vorlage:Stern Vorlage:Sternende Haftpflichtversicherung, die, ist eine Abmachung, die ein Versicherungsnehmer, umgangssprachlich Versicherter, im Folgenden Opfer genannt, mit einer Abzockgesellschaft (Haftpflichtversicherer) trifft. Entgegen der vom Namen suggerierten Bedeutung dient die Haftpflichtversicherung nicht dazu, sich der Pflichten von Häftlingen zu versichern, sondern das Opfer abzuzocken und zugleich in trügerischer Sicherheit zu wiegen, wenn der Schaden fällt (Schadensfall).

Die für den Schadensfall geltenden Bedingungen (Versicherungskonditionen) werden dabei von der Abzockgesellschaft in einem an Verworrenheit nicht zu übertreffenden Pamphlet, dem Versicherungs- oder trivial Verwirrungsvertrag festgelegt. Dies geschieht zumeist in einer stark verschlüsselten, nicht dekodierbaren Sprache, nicht zu verwechseln mit Schwyzerdytsch.

Die wesentlichen Voraussetzungen für den Anspruch auf Versicherungsleistungen finden sich grundsätzlich im Anhang zur Ergänzung des Kleinstgedruckten (Nanotechnologie) des Verwirrungsvertrags.
Üblich sind solche Formulierungen, die

  • a) den Versicherten zunächst verwirren (daher der Trivialname), dann entmündigen und ihm schließlich die Universalschuld zuweisen oder
  • b) genau gegenteilig verfasst sind, aber im Schadensfall bei genauer Betrachtung verschwinden.

Im Allgemeinen zahlen Haftpflichtversicherer es dem Versicherten nicht heim, wenn er Mist baut, also grob fahrlässig handelt. Wenn er hingegen unschuldig ist oder Bockmist baut, also sanft vorsätzlich handelt, besteht Leistungsfreiheit und das Opfer muss für alle Schäden mit seinem gesamten jetzigen, vergangenen und auch zukünftigen Vermögen eintreten. Die Definition dessen, was als Unschuld, Mist oder Bockmist ausgelegt wird (Auslegeware), findet sich in der Regel in der Ergänzung zum Anhang des Kleinstgedruckten.


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