Ehrenmord

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Sonderverfahren in der Justiz Piefkaniens bei dem sich die Staatsanwaltschaft zu besonderem Verständis für ethisch minderbemittelte Täter mit Migrationshintergrund genötigt sieht.

In Ehrenmord Verfahren werden besonders gerne nicht voll strafmündige Jugendliche eingesetzt, um die als unangenehm empfundene Haftzeit -bei guter Führung- unter 6 Jahren halten zu können. Eine vom Staat organisierte Berufsausbildung inclusive freier Kost und Logis verstehen sich von selbst. Die Anstifter können somit weiteren Clanmitgliedern aus Drittländern der EU unter die Arme greifen.

Mitangeklagte in EmV. werden vom Gericht pfleglich behandelt, dürfen pöbeln und Staatsanwalt und Richter nach Herzenslust und in mehreren Sprachen beschimpfen. Eine Beihilfe zum Mord ist mit der Beschaffung von Tatwaffen allein noch nicht gegeben. Hierzu müssten gerichtsverwertbare Beweise, zb. in Form einer notariell beglaubigten, schriftlichen Einverständnisserklärung der Mittäters vorliegen.

Da Ehrenmorde mit hoher Wahrscheinlichkeit nur weibliche Mitlieder von Einwandererfamilen treffen besteht für gutsituirte Angehörigen der Elitekaste keinerlei Grund zur Beunruhigung.

Eine Verabredung zum Ehrenmord unter Freunden und Verwandten ist keine kriminelle Vereinigung wie Sie vergleichbar beim gemeinsamen Veranstalten von LAN Parties vorliegen kann.


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