Liebesbrief
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Als Liebesbrief bezeichnet man ein nicht-amtliches und nicht notariell beglaubigtes Schriftstück, welches zuweilen unter Minderjährigen für den Zusammenschluß einer nicht-rechtlichen nicht-ehelichen Lebensabschnittspartnerschaft führt.
Hierbei ist zu erkennen, dass der Liebesbrief starke Ähnlichkeit zum Gerichtsbeschluß zur Zwangsvollstreckung aufweist.