Reinheitsgebot: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 3. Juni 2007, 20:42 Uhr
Unter dem Reinheitsgebot versteht man eines der wichtigsten Gesetze der Bananenrepublik Deutschland. Seinen Ursprung findet das Gesetz im Kaiserreich Bayern. Das Reinheitsgebot besagt, dass Bier nicht mit unzulässigen Zutaten gepanscht werden darf. In der Bananenrepublik werden Vergehen mit einer Gefängnisstrafe belegt, in Bayern steht auf das Brechen des Gesetzes die Todesstrafe und Putzdienst. Weitere Informationen unter "Strafen".
womit gepanscht werden darf
womit NICHT gepanscht werden darf
- Nutella
- Knochenmehl
- CD-ROMs
- Chuck Norris
- Fisch
- Kommunisten
- Salz
- Preißn
- GRRRRR
- Gammelfleisch
Strafen
Die Strafen für Bierpanscher variieren, sind jedoch meist immer drastischen Ausmaßes. Einige Beispiele dafür sind:
- Degustation des eigenen Gebräus vor einer unabhängigen Jury
- Spießrutenlauf durch ganz Bayern
- Folter mit dem beliebtesten Folterinstrument, dem Zipfeklatscher (wahlweise auch Musikantenstadl-Marathon oder ähnliches)
- erzwungener Konsum sog. "Preißnbiere" (i.e. Warsteiner, Krombacher, Jever etc.)