Supergrundrecht: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 17. Juli 2013, 00:54 Uhr
Dieser Artikel ist in Arbeit • Letzte Bearbeitung: 17.07.2013
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Das Supergrundrecht wurde am 16.07.2013 von unserem hochwohlgeschlumpften IM Hans-Peter Friedrich wieder zum Leben erweckt. Erfunden wurde es bereits 2003 von Otto Schilly. Es findet sich im neu eingeführten Artikel 0 des Grundgesetzes wieder:
Art. 0 [Sicherheit]
(1) Die Sicherheit des Deutschen Volkes ist das wichtigste Grundrecht (Supergrundrecht).
(2) Grundrechte sind gegenüber einem Supergrundrecht nachrangig.
(3) Supergrundrechte dürfen nur unter Genehmigung von Hans-Peter Friedrich eingeschränkt werden.
Bisher ist nur das Supergrundrecht Sicherheit bekannt. Es stellt alle anderen Grundrechte, wie die Menschenwürde, die Pressefreiheit, die freie Entfaltung der Persönlichkeit und weitere in den Schatten (vgl. Art. 0 II).
Das Supergrundrecht ist unglaublich wichtig (vgl. Art. 0 I): Nichts - außer Gott oder unserem IM - stehen über ihm. In seinem Namen muss der unwissende und labile Bürger alles hinnehmen: Ausspähung, Einkesselungen oder sonstige Repressionen. Supergrundrechte dürfen nur durch den IM persönlich Einschränkung erfahren (vgl. Art. 0 III).
Gerüchten zufolge arbeitet IM Friedrich bereits an einem Supergrundgesetz, das mehr Supergrundrechte als im jetzigen beinhalten soll.