Tellergericht
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Das Tellergericht ist die zweithöchste und zugleich zweitniedrigste Instanz auf dem Weg durch das undurchdringliche Dickicht der Molukkischen Gerichtsstände.
Inhaltsverzeichnis
Definition
Das Tellergericht ist seit 1773 die Instanz, bei der gegen die Entscheidungen des Linsengerichtes Einspruch eingelegt wird. Außer Einspruch kann eingelegt werden:
- ein Wurststück (die Wursteinlage)
- eine Gurke (die Vegetariereinlage)
- eine Binde (die Slipeinlage)
- eine Münze (die Spareinlage)
Vom Tellergericht verkündete Urteile müssen an das Fleischgericht weitergegeben werden.
Zuständigkeiten
Eine Liste der regionalen molukkischen Tellergerichte ist auf nahezu jeder Speisekarte Mollukiens zu finden.
Gerichtspersonal
- Der Gerichtsdiener ist stets bemüht, Unklarheiten jeglicher Art zu schaffen;
- die Aufgabe des Vollstreckers dagegen ist es, dafür zu sorgen, dass Gerichtsbesucher niemals wieder kommen.
- der Story-Teller beherrscht Steno und hält alles Gesagte mittels einen Buchstabensuppe (im Sommer mit einem Buchstabensalat) fest
Abhängig vom Umfang des Schadens wird sich ein Wechsel-Richter oder ein Gleich-Richter um den Urteilsspruch bemühen, aber das ist ein anderes Thema.
Der T-Richter wurde 1992 ersatzlos abgeschafft.