Kenntnisausschluss

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Der auf dem allgemeinen Schuldrecht basierende Kenntnisausschluß ist eine Sonderform des Haftungsausschlusses bei Abschluss von Arbeitsverträgen und stellt somit eine seltene gegenseitige juristische Befruchtung zweier sonst streng unterschiedener rechtlicher Bereiche dar. Sie hat die Form einer Vorab-Verunmöglichung einer Mitwisserschaft im Krisenfalle, so dass man dann offiziell nur weiß, dass man nichts Weiteres von dem Betreffenden weiß: Wissen ist Macht und Nichtwissen macht frei!

Grundgestalt

Die Klausel befindet sich häufig als sogenanntes „Kleingedrucktes“ unter Beachtung ungeschriebener Gesetze zum Selbstschutz des Arbeitgebers auf der vor-, hinter- oder allerletzten Seite des Arbeitsvertrages. Die schriftliche Niederlegung dieser Art Klausel ist jedoch nicht zwingend notwendig, um beachtet und befolgt werden zu können. Nachdem man also bereits glücklich den neuen Lebensabschnitt unterschrieben hat, lauert gerade auch im evangelischen Disziplinarrecht oder im kanonischen Schuldrecht bzw. Unschuldsrecht katholischer Geistlicher bildlich gesprochen die Fratze des Antichristen, der juristische Pferdefuß des gehörnten Geißbocks als Zugeständnis an die diabolischen Medien.

Vorgänger

Grundsätzlich sieht der Haftungsausschluß vor, den Vertragspartner, hier den Arbeitgeber, vor den Wogen des Wettbewerbs dadurch zu schützen, indem man einfach eigene Regeln aufstellt und im Streitfall auf diese verweist: „Das hast Du aber unterschrieben, damit warst Du einverstanden“ etc. Meist ist es Eingang zu einer peinlichen Situation, in der man sich als Reklamierender mit dem Autolenkrad in der Hand vor dem geistigen Auge gefragt zu werden droht, ob man überhaupt lesen kann oder wie man so einen Scheiß unterschreiben konnte. Durch diesen raffinierten psychologischen Mechanismus im Gewand eines inneren Widerspruchs, geschützt und seltsam losgelöst von Aspekten der Akquise oder Kundenbindung kommt es daher nur bei in punkto Selbstbewusstsein schmerzfreien Vertragspartnern zu weitergehendem Ärger, der sich dann aber meist vor Gericht auflöst.

Der Kenntnisausschluß geht jedoch noch einen Schritt weiter. Er stellt nicht etwa eine Ignoranz bestehender Regeln, sondern gleich gegenüber dem gesamten Tun des zukünftigen Arbeitnehmers dar, was hinsichtlich Leistungskontrolle widersprüchlich erscheinen mag.

Mikrokosmopolitischer Standpunkt

Doch ist es nicht etwa so, dass man dies als notwendiges Übel in mittelgroßen bis großen Unternehmen hinnehmen müsste. Er hat nämlich nur eine Außenfunktion und ergibt erst im europäischen Wettbewerb, in Glaubenskrisen christlicher Dachorganisationen und Kirchen als „medialer Schutzwall“ wieder einen Sinn.

Unternehmensintern ist der Kenntnisausschluß quasi ohne Bedeutung. Man weiß genau, was der Arbeitnehmer unterschrieben hat, welche Leistung er zu erbringen hat und wie viel Pausen er tatsächlich macht. Portfolios werden doch computergestützt erstellt, um noch konkreter seine Leistung im Vergleich zum Soll, als Durchschnittswert zum Vergleich mit anderen und die Gesamtleistung in den Vergleich mit durchschnittlichen anderen Betrieben der Branche, wenn es noch welche gibt, zu setzen, um sich quasi als Gegenstück zur Geldwäsche Kosten entweder schön oder ganz schön hoch rechnen zu können. Bei zu hoch angeprangerten Personalkosten entlässt man konsequenterweise Kleinstverdiener oder droht ihnen mit dem geballten Zahlenwerk wenigstens existentiell.

Intern wirkt der Kenntnisausschluß also als Floskel mit Schläferfunktion und erfüllt seine wichtige Funktion erst im Dialog mit der Außenwelt.

Der Versicherungsfall oder das „Rapunzel-Konstrukt“

Auslöser des Versicherungsfalles, eifrig zu versichern, dass man von den Machenschaften des Arbeitnehmers im Rahmen seiner Arbeitszeit nichts gewusst habe, sind strafbare Handlungen, die stets durch Medienvertreter aufgedeckt werden.

Beliebt sind hier Erkenntnisse über besonders peinliche Aktionen wie sexuelle Perversionen, Drogenkonsum oder Alkoholismus, während die Vehemenz der Beteuerungen seitens Unternehmensprechern bei Bestechungsvorwürfen, Selbstbereicherungen oder Parteienengaments leitender Angestellter deutlich abnimmt und schließlich bei offen gelebten Freundschaften zwischen unterschiedlichen Interessenparteien und Konkurrenten gar joviale Züge bis zur vollkommenen Ignoranz annimmt. Während man sich also in harschen Fällen kaum daran erinnern mag, wo das eigene Büro steht, lächelt man in diesen milden Fällen augenzwinkernd und achselzuckend, in Geberlaune fleißig um Verständnis und Mitwisserschaft buhlend, offene Geheimnisse ausplaudernd:

  • „Wissen Sie, das bringt das Geschäft mit sich“
  • „Wissen Sie, … bei der heutigen Konkurrenzsituation…!“
  • „Wissen Sie, sicher war das eine rein persönliche Geschichte….zeitgleiche Preiserhöhungen sind doch immer zufällig …. ach ja. Murphys Gesetz!“

bis man nichts mehr weiß.

Denn besonders zur Wirkung kommt der Kenntnisausschluß erst bei besonders peinlichen, das heißt medienträchtigen Themen, wie zum Beispiel Pädophilie.

Hierarchische Gliederung des geistigen Sonnenuntergangs

Nachdem bekanntgeworden ist, was leitender Angestellter X so in seiner Frei- oder Arbeitszeit getrieben hat und die ersten Vorwürfe verlautet wurden, ist der betreffende Mensch zunächst komplett untergetaucht. Selbst direkte Kollegen haben unter Schock stehend plötzlich Probleme, sich überhaupt an den Kollegen zu erinnern. Diese Erinnerungs- oder Merkfähigkeit nimmt mit steigenden hierarchischen Ebenen dramatisch ab. Gott sei Dank hat man die EDV, um den damaligen Wirkungsort des Kollegen im Unternehmen herauszufinden, oftmals hilfreich unterstützt durch Beweisfotos der Polizei aus dem Internet, wenn vorhanden.

Staffelung

Dank des Kenntnisausschlusses, aber auch des Entschlusses, trotz Unkenntnis alle Erkenntnisse über den Fall gewinnen zu wollen, greift die zweite Stufe, die Signalisierung zur Mitarbeit an die Presse und die Polizei. „Ja, wir wissen zwar nichts, aber wir helfen mit und klären auf!“, wird vollmundig verlautet. Derweil hat man bereits den Haarzopf erfasst und läßt sich durch die Kraft der Unschuld Rapunzels ins Türmchen ziehen, um dort gesichert vor der rauen Welt Zeuge des weiteren Geschehens zu sein.

Die dritte Station wird trotz bekundeter konträrer Bemühungen durch einen plötzlich auftretenden, aber sehr heftigen Aktenschwund über die vergangene Mitarbeit begründet, so dass in der Regel allein Zeugenaussagen zur weiteren Aufklärung helfen. Dieser unerklärliche Datenverlust ist eine der gefährlichsten Verlaufserscheinungen im Zeitfenster, dem oft schon ganze Abteilungen zum Opfer gefallen sind, weil Mitarbeiter aufgrund Arbeitsmittelsmangels in andere Zweigstellen zwangsversetzt werden mussten, (selbst auf die Gefahr hin, dass sie wirklich nichts wussten).

Mit verstärkten Ermittlungen der Polizei setzt sukzessive das Erinnerungsvermögen wieder ein und der unternehmensinterne Druck, alles aufklären zu wollen, verstärkt sich. Wichtig ist es hier, diesem Tun etwas Einhalt zu gebieten, weil das Unternehmen sonst noch vermutlich die ganze Welt erklären und alle Wunder dieses Planeten aufdecken würde. Die Polizei wird zurückhaltender mit Infos, die sonst ungefiltert über das Unternehmenssprecherbüro in die Umwelt plätschern würden.

Schließlich wurde alles aufgeklärt, im besten Falle, nicht durch das reingewaschene Unternehmen, aber durch die Polizei und man lehnt sich nach dem obsoleten Vornehmen disziplinarischer Maßnahmen gegenüber dem betreffenden Mitarbeiter zurück und verspricht, dass so etwas nie wieder passiert. Im Zweifel ist damit eine Wiederholung des gleichen Falls mit dem gleichen Mitarbeiter gemeint.

Sonderformen

Es gibt auch kollektive Formen des Kenntnisausschlusses, wie z.B. den nach dem Zweiten Weltkrieg bezüglich nationalsozialistischer Gräueltaten. Dies hat aber nicht die Gestalt von juristischen Quasi-Klauseln, sondern viel mehr seinen Grund in dem kognitiven Unvermögen rechtsgeleiteter Gehirne, Zusammenhänge zu erkennen, herzuleiten und Konsequenzen abzuleiten.

So konnte das Schließen jüdischer Geschäfte, das Verprügeln von Juden, das Verfrachten von geprügelten Juden in Viehwaggons nur jeweils für sich, quasi blitzlichtartig (aber diesmal ohne Medien) wahrgenommen werden. Es besteht nämlich ein entscheidender Unterschied zwischen einer Gesamtauflistung von Gräueltaten und der Summe dieser, letztere wird mit intellektueller Begabung bewertet und erstgenannte wie eine Parkuhr als Kleingeld in sich aufgenommen. Der gleiche Inhalt stört nicht wirklich.

So klang es auch nach dieser Zeit in allen Kehlen, dass man nichts gewusst habe, meinte aber in Wahrheit, dass man nichts verstanden hatte, wenn man denn nicht sagen musste: „Ich habe nur meine Pflicht getan!

Zitate

  • „Ich habe nichts gewusst!“ - Papst Benedict der XVI.
  • „Ich habe keine Freunde!“ - „Amigo“ Max Streibl
  • „Ich kann keinen schlagen und wüsste auch nicht, welchen dieser kleinen Pisser…!“ - Der unschlagbare Bischof Mixa
  • „Da können Sie einen drauf fliegen lassen…!“ - Jürgen Möllemann
  • „Wie, die Kursk ist bemannt gewesen?“ - Vladimir Putin
  • Ich habe nichts unterschrieben, die Ölbohrinsel hat der Kongress genehmigt, nein, der auch nicht, ach, ich weiß es nicht…ich weiß nur...das war alles die BP!“ - Barack Obama aus dem Reich, wo Milch und Honig das Öl fließt

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