Bitte freimachen, falls Harke zur Hand: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 15. Februar 2015, 22:43 Uhr
Als Aufdruck auf etlichen Schildern an Badeseen und Baggerlöchern (vornehmlich in der deutschen Provinz) erlangte der Spruch "Bitte freimachen, falls Harke zur Hand" im Sommer 2007 bundesweit traurige Berühmtheit.
Hauptsächlich jüngere Männer, meist mit einer Gartenharke in der Hand, näherten sich unverhohlen jungen, hübschen Damen und forderten jene mit Verweis auf das amtlich wirkende Schild zum vollständigen Ablegen ihrer Kleidung auf. Wurde dieser Aufforderung nicht unverzüglich Folge geleistet, scheuten sich die Unholde nicht, mit Ordnungsstrafen in Höhe von bis zu 25€ zu drohen. In vielen Fällen lag über den Tatbestand der Nötigung hinaus der Casus der vorsätzlichen mittelbaren Körperverletzung vor, da zarteste Hautpartien, jählings der Sonnenstrahlung ausgesetzt, zu schmerzhaften Rötungen tendierten.
Erst Mitte August wurden die Landratsämter der Lage langsam Herr, nachdem sie erfolgreich die meisten der Schilder entfernen ließen und darüber hinaus Beugehaft für alle Männer anordneten, die mit einer Gartenharke in der Hand angetroffen wurden.
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