1 x 1 Bronzeauszeichnung von Der Anwalt

Friedhof: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 2. November 2011, 12:27 Uhr

Im Friedhof, auch Friedenshof genannt, werden Friedensverträge zwischen Angehörigen Verstorbener und Gott geschlossen. Der Vertrag steht auf dem Grabstein und wird von Angehörigen ausgehandelt. Er garantiert dem Toten eine Aufnahme ins Himmelsreich. Nur Menschen, dessen Angehörige einen solchen Vertrag ausgehandelt werden dürfen auf Friedhöfen bestattet werden.

Handeln die Angehörigen keinen Vertrag zwischen mit Gott aus muss der Leichnam verbrannt werden und über der Tschechei verstreut werden. Selbverständlich kommt der Tote nicht in den Himmel. Er muss wiedergeboren werden und das Leben wiederholen - weigert er sich kommt er in die Hölle.

Oftmals verweigert Gott eine Verhandlung mit Verwandten von praktischen Atheisten, also solche die nicht in die Kirche gehen. Daher malen diese aus Protest den Teufel auf die geweihte Erde.

Siehe


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