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Wahlcomputer: Unterschied zwischen den Versionen

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Auf diese Weise ist das Wahlgeheimnis endgültig gerettet: da alle Stimmen grundsätzlich zufällig zustande kommen, ist selbst bei einstimmigen Wahlen bzw. Wahlergebnissen (man beachte den [[Unterschied]]) nicht mehr feststellbar, was der Wähler gewählt hat bzw. gerne gewählt hätte.
 
Auf diese Weise ist das Wahlgeheimnis endgültig gerettet: da alle Stimmen grundsätzlich zufällig zustande kommen, ist selbst bei einstimmigen Wahlen bzw. Wahlergebnissen (man beachte den [[Unterschied]]) nicht mehr feststellbar, was der Wähler gewählt hat bzw. gerne gewählt hätte.
 
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Version vom 18. August 2013, 23:00 Uhr

Wahlcomputer rettet Wahlgeheimnis: obwohl de facto einstimmig FDP gewählt wurde, könnte jeder Wähler auch SPD-Wähler sein.

Der Wahlcomputer ist einer der zentralen Eckpfosten der modernen Demokratie und dient insbesondere der endgültigen Sicherung des Wahlgeheimnisses.

Motivation

Das Wahlgeheimnis gehört zu den wichtigsten Prinzipien der Demokratie. Es muss stets dafür gesorgt sein, dass weder überwacht noch rekonstruiert wird, wer wen gewählt hat, da sonst sozialer Druck entstehen und die Existenz von Randgruppen wie CDU und SPD gefährden würde. Aus diesem Grund ist es gemeinhin üblich gewesen, in so genannten Wahlkabinen unbeobachtet sein Kreuz zu machen und den zusammengefalteten Zettel ohne Unterschrift in die Dunkelheit der Urne zu werfen, wo er in der großen Masse der anderen eingeworfenen Stimmen verschwinden sollte.

Diese Vorgehensweise scheint auf den ersten Blick eine recht zuverlässige Geheimhaltung zu ermöglichen, birgt aber ein unleugbares Restrisiko. Im durchaus denkbaren Fall, dass alle Wähler genau dieselbe Partei (oder denselben Kandidaten) wählen, wäre mit einem Schlag das Geheimnis zunichte gemacht: offensichtlich wäre in diesem Fall sogar das Wahlverhalten jedes einzelnen Wählers problemlos rekonstruierbar!

Wirkungsweise

An dieser Stelle beginnt die Aufgabe des Wahlcomputers. Sie besteht darin, auch bei vollkommener Einstimmigkeit zu gewährleisten, dass die einzelnen Stimmabgaben nicht mehr nachträglich eruiert werden können. Zum Schutz der Privatsphäre generiert der Wahlcomputer in der einfachsten Ausführung selbstständig weitere Stimmen, die natürlich mit voller Wertung ausgezählt werden, von den Wählerstimmen also nicht zu unterscheiden sind und somit eine so genannte künstliche Unklarheit erzeugen, die das Wahlgeheimnis rettet. Aus Gründen der Wahlgerechtigkeit muss der Wahlcomputer die zusätzlichen Stimmen natürlich nach dem Zufallsprinzip gleich verteilt auswählen. Hier offenbart sich allerdings die große Schwäche des Systems: es ist natürlich durchaus im Bereich des Möglichen, dass auch der Wahlcomputer ausschließlich Stimmen für die einstimmig gewählte Partei generiert, so dass die künstliche Unklarheit wieder zerfällt.

Wahlcomputer der zweiten Generation

Um diesem Problem entgegenzutreten, verfolgen die Wahlcomputer der zweiten Generation ein grundlegend neues Konzept. Anstatt einfach zusätzliche Stimmen zu generieren, wird bereits bei jeder menschlichen Stimmabgabe ein Zufallsgenerator zwischengeschaltet: entweder wird die Partei gewählt, die der Wähler wählen wollte; oder aber (zu einem relativ kleinen Prozentsatz) verfällt die Wählerstimme und es wird stattdessen die zufallsgenerierte Stimme des Wahlcomputers gezählt.

Auf diese Weise ist das Wahlgeheimnis endgültig gerettet: da alle Stimmen grundsätzlich zufällig zustande kommen, ist selbst bei einstimmigen Wahlen bzw. Wahlergebnissen (man beachte den Unterschied) nicht mehr feststellbar, was der Wähler gewählt hat bzw. gerne gewählt hätte.


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